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   OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15   

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OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15 (https://dejure.org/2016,3702)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.01.2016 - 2 B 327/15 (https://dejure.org/2016,3702)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 (https://dejure.org/2016,3702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2
    Stellenbesetzung; Dienstposten; Anforderungsprofil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15
    Für ihre Auffassung spreche die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris; vgl. auch OVG Schl.-H., Beschl. v. 28. April 2015 - 2 MB 5/15 -, juris).

    Da nur der erfolgreich Erprobte die Chance auf eine spätere Beförderung hat, wird die Auswahl für Beförderungsämter vorverlagert auf die Auswahl unter den Bewerbern um Beförderungsdienstposten; diese Vorwirkung begründet im Falle der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber für den Unterlegenen einen Anordnungsgrund (st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rn. 17, 18; vgl. auch Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 -, juris Rn. 8).

    Denn es stellt die Einbeziehung solcher Bewerber sicher, die über die notwendige Eignung und Befähigung in Bezug auf den konkreten, stark juristisch geprägten Aufgabenbereich verfügen.13 An dieser Auffassung wird auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpostenneubesetzung (Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - und v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, beide juris) festgehalten.

    Denn selbst wenn man der Auffassung folgen wollte, wonach die Erstellung eines Anforderungsprofils für einen konkreten Dienstposten nur ausnahmsweise zulässig sein soll, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 - a. a. O. Rn. 26), würde dies der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15
    Denn es stellt die Einbeziehung solcher Bewerber sicher, die über die notwendige Eignung und Befähigung in Bezug auf den konkreten, stark juristisch geprägten Aufgabenbereich verfügen.13 An dieser Auffassung wird auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpostenneubesetzung (Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - und v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, beide juris) festgehalten.

    14 Diese Ausrichtung der Auswahlentscheidung auf die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes stellt eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. August 2001 - 2 A 3.00 -, juris) und steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. von Roettecken, Anmerkung zu BVerwG, 2. Senat, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, jurisPR-ArbR 1/2014 Anm. 4 m. w. N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem vergleichbaren Fall (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - a. a. O. Rn. 30, 38) die für den Dienstposten eines Referatsleiters Rechtsangelegenheiten/G 10 beim Bundesnachrichtendienst zwingend geforderte Befähigung zum Richteramt als zulässiges Kriterium im Rahmen des Anforderungsprofils angesehen.

  • OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 254/08

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung; Personalentwicklungskonzept;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15
    Da nur der erfolgreich Erprobte die Chance auf eine spätere Beförderung hat, wird die Auswahl für Beförderungsämter vorverlagert auf die Auswahl unter den Bewerbern um Beförderungsdienstposten; diese Vorwirkung begründet im Falle der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber für den Unterlegenen einen Anordnungsgrund (st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rn. 17, 18; vgl. auch Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 -, juris Rn. 8).

    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geht der Senat davon aus, dass es sich bei dem PEK um einen Leitfaden für die Besetzung von Führungsämtern handelt mit der Folge, dass die dort geregelten Grundsätze im Regelfall Beachtung finden (vgl. Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 -, juris Rn. 11).

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 519/13
    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15
    Die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung können vom Dienstherrn in Bezug auf den Aufgabenbereich eines konkreten Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisiert werden (vgl. bereits BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11 m. w. N.; ebenso Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 519/13 - juris Rn. 15).

    Sie erscheint im Hinblick auf die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als nicht zwingend, da letztere ausdrücklich das "konkret angestrebte Amt" und dessen Aufgabenbereich als Bezugspunkt der Auswahlentscheidung benennt (vgl. Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 519/13 - a. a. O. Rn. 17 ff).

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15
    Maßgeblich ist insoweit der Aufgabenbereich des Amtes, auf den bezogen die einzelnen Bewerber untereinander zu vergleichen sind und anhand dessen die Auswahlentscheidung vorzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschl. d. 1. Kammer des 2. Senats v. 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16).

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt darin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2013 (2 BvR 2582/12 a. a. O.) die Ansicht, Bezugspunkt bei der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG - und damit auch bei der Festlegung des Anforderungsprofils - sei nicht die Funktionsbeschreibung des konkreten Dienstpostens, sondern des angestrebten Statusamtes.

  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 2 B 53/10

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Konkurrentenstreit bzgl. der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15
    11 Dabei kann der Dienstherr den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihm zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris).

    Die Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt durch die Festlegung eines Anforderungsprofils darf wegen der damit verbundenen teilweisen Vorwegnahme der Auswahlentscheidung nur aufgrund sachlicher, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechender Erwägungen erfolgen; die Einhaltung der der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 26. November 2010, NVwZ 2011, 746, 747; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (vgl. Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15
    11 Dabei kann der Dienstherr den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihm zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15
    Die Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt durch die Festlegung eines Anforderungsprofils darf wegen der damit verbundenen teilweisen Vorwegnahme der Auswahlentscheidung nur aufgrund sachlicher, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechender Erwägungen erfolgen; die Einhaltung der der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 26. November 2010, NVwZ 2011, 746, 747; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 a. a. O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 2 MB 5/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15
    Für ihre Auffassung spreche die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris; vgl. auch OVG Schl.-H., Beschl. v. 28. April 2015 - 2 MB 5/15 -, juris).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2018 - 10 S 72.17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Referatsleiterstelle beim

    Der Dienstherr hat daher in diesen Fällen bei der Bestimmung des Anforderungsprofils den Grundsatz der Bestenauslese zu berücksichtigen und darf sich nicht von sachwidrigen, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten leiten lassen; die Einhaltung dieser Maßstäbe unterliegt der gerichtlichen Kontrolle, Fehler im Anforderungsprofil führen dabei grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 -, juris Rn. 17 f.; Beschluss vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 -, juris Rn. 11).

    Soweit die Antragsgegnerin auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit eines im Anforderungsprofil geforderten mindestens mit befriedigend abgelegten ersten und zweiten juristischen Staatsexamens abstellt (Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 -, juris), liegt auch insoweit keine Abweichung vor, weil das Sächsische Oberverwaltungsgericht eine starke rechtliche Prägung des dort streitgegenständlichen Aufgabenfeldes festgestellt hat, die das Verwaltungsgericht für den hier zu beurteilenden Fall gerade verneint hat.

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin nunmehr - wie im Übrigen auch bei den seit 1994 vorgenommenen Stellenbesetzungen - für die Referatsleiterstelle im Ordensreferat die Befähigung zum Richteramt fordert, zumal es dem Dienstherrn unbenommen ist, im Zuge der Neubesetzung einer Stelle Merkmale in ein neues Anforderungsprofil aufzunehmen, die in der Vergangenheit nicht von Bewerbern verlangt worden sind (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 02.09.2016 - 2 B 95/16

    Stellenbesetzung; Abteilungsleiter in einem Ministerium; Berufserfahrung in den

    Da nur der erfolgreich Erprobte die Chance auf eine spätere Beförderung hat, wird die Auswahl für Beförderungsämter vorverlagert auf die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten; diese Vorwirkung begründet im Falle der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber für den Unterlegenen einen Anordnungsgrund (st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 17, 18; vgl. auch Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 -, juris Rn. 8 und v. 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 - , juris Rn. 8).

    Ausgehend von diesen Rechtsbegriffen knüpft das vorliegend vom Antragsgegner der Stellenausschreibung zugrunde gelegte Anforderungsprofil des Leiters der Abteilung c im SMS ersichtlich an das Amt im konkret-funktionellen Sinne an und entspricht dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen rechtlichen Bezugspunkt des "konkret angestrebten Amtes" (vgl. den im Parallelverfahren einer Mitbewerberin ergangenen Senatsbeschl. v. 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 -, juris Rn. 13, 14).

  • OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18

    Konkurrentenstreit; Anforderungsprofil; Personalentwicklungskonzept;

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 - und v. 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 -, beide juris) davon aus, dass es sich bei dem PEK um einen Leitfaden für die Besetzung von Führungsämtern handelt mit der Folge, dass die dort geregelten Grundsätze im Regelfall Beachtung finden, soweit für ein Abweichen von den dort genannten Anforderungen kein offensichtlicher Grund gegeben ist.

    Nichts anderes ergibt sich aus dem vom Antragsgegner zitierten Senatsbeschluss vom 21. Januar 2016 a. a. O. Rn. 17: Die dort getroffene Aussage, im PEK seien keine Anforderungen für bestimmte Dienstposten festgelegt, das Anforderungsprofil stehe im Einklang mit den Vorgaben des PEK, das insoweit gerade keine Vorgaben enthalte, bezieht sich auf die dienstpostenbezogene Anforderung im dortigen Fall, nämlich das 1. und 2. juristische Staatsexamen bezogen auf den Posten des Abteilungsleiters für politische Grundsatzangelegenheiten, Personal und Verwaltung.

  • OVG Thüringen, 28.02.2020 - 2 EO 15/19

    Zur Bestimmung des Anforderungsprofils für einen "Volljurist" bzw. eine

    Dem Dienstherrn ist es bereits grundsätzlich unbenommen, im Zuge der Neuausschreibung Merkmale in ein neues Anforderungsprofil aufzunehmen, die in der Vergangenheit von Bewerbern nicht verlangt worden sind (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 - Juris, Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2018 - OVG 10 S 72.17 - Juris, Rn. 26).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2021 - 2 MB 22/20

    Einbeziehung in ein Auswahlverfahren für eine Notfallsanitäterstelle

    Insbesondere ist es der Antragsgegnerin auch unbenommen, im Zuge der Neubesetzung einer Stelle solche Merkmale in ein erstmals erstelltes Anforderungsprofil aufzunehmen, die in der Vergangenheit nicht von Bewerbern verlangt wurden (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 -, Rn. 16, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2023 - 10 S 14.23

    Dienstpostenbesetzung mit Vorwirkung für die Beförderung; Abbruch des

    Gebilligt hat die obergerichtliche Rechtsprechung daher unter anderem das Erfordernis von Sprachkenntnissen für Dienstposten, auf denen Verträge mit ausländischen Partnern geschlossen werden (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 36), sowie das Erfordernis der Befähigung zum Richteramt für eine Referatsleitung im Bundesnachrichtendienst, die im Kern mit der Kontrolle nach dem G-10-Gesetz unter anderem Rechtsangelegenheiten betraut war (ebd., Rn. 38), für die Referatsleitung Ordensangelegenheiten im Bundespräsidialamt, zu deren Kernaufgaben der Dienstherr die Fortentwicklung des Ordensrechts zählte (OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 17. September 2018 - OVG 10 S 72.17 -, juris Rn. 25), und für die Leitung einer mit den Themen Bundes- und Europaangelegenheiten, Entwicklung strategischer Konzepte, Haushalts- und Förderungsrecht, Vertretung in arbeits- und beamtenrechtlichen Angelegenheiten, Verwaltungsmodernisierung, zentrale Rechtsangelegenheiten sowie Wahrnehmung der Fach- und Rechtsaufsicht befassten Abteilung eines Landesministeriums (Sächs. OVG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 30.10.2019 - 2 B 243/19

    Stellenbesetzung; konstitutives Anforderungsmerkmal; Befähigung zum Richteramt

    Für den Senat ist nicht ersichtlich, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben zwingend im Sinne eines konstitutiven Merkmals die Befähigung zum Richteramt erfordert (vgl. hierzu etwa Senatsbeschl. v. 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 -, juris), wohingegen der Abschluss als Diplom-Jurist nicht ausreichen soll.
  • OVG Sachsen, 26.06.2020 - 2 B 47/20

    Konkurrentenstreit; Anforderungsprofil; Beschränkung auf Fachrichtung Polizei;

    Das Anforderungsprofil hängt wesentlich von den Aufgaben ab, die auf dem jeweiligen Dienstposten wahrgenommen werden sollen (vgl. Senatsbeschl v. 2. September 2016 - 2 B 95/16 -, juris Rn. 11 bis 13 und v. 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 -, juris Rn. 11 ff.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 12).
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